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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. |
Der Kunde ist verpflichtet, mit Ablauf eines Monats nach Auftragserteilung eine Anzahlung
in Höhe von € 1000,-- zu leisten, wobei die Anzahlung erst mit Zugang einer entsprechenden
Abschlagsrechnung fällig wir. |
2. |
Änderungswünsche des Kunden werden innerhalb von 3 Kalendertagen nach Vertragsabschuss
ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr berücksichtigt; spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig,
insbesondere sind bis zum Zugang des Änderungswunsches Material- u. Arbeitskosten zu vergüten |
3. |
Wenn der Erfüllung des Vertrages für uns auf technische oder materialbedingte Schwierigkeiten stößt, die
ein Festhalten am Vertrag für uns unzumutbar machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
4. |
Erfüllungsort ist Scharnebeck, die Ware ist in unseren Geschäftsräumen "Kringlesburg 2a, in 21279 Scharnebeck"
abzuholen. Versendung erfolgt nur zuzüglich Versendungskosten und gegen Vorkasse auf Gefahr des Käufers. |
5. |
Zahlbar ist, soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde, bei Abholung ohne Abzüge, wobei lediglich
Barzahlung oder Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren per EC-Kartenzahlung mit Geheim-Nr. akzeptiert wird. |
6. |
Bis zum vollständigen Ausgleich unserer Kauf-/Werklohnforderung gilt ein Eigentumsvorbehalt, d.h., die Ware bleibt
solange in unserem Eigentum. Geht sie unter, gehen etwaige Ersatzansprüche auf uns über. |
7. |
Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller gemachten Angaben oder eingereichten Unterlagen
(Zeichnungen, Maße u. dergleichen) ergeben. |
8. |
Wir stellen unsere Zelte in Einzelanfertigung her. Es kann daher zu geringfügigen Maßtoleranzen sowohl in
Breite als auch in der Tiefe des Zeltes kommen. Maßtoleranzen bis Plus/minus 2% resultieren aus dem
Herstellungsverfahren u. sind entschädigungslos hinzunehmen. |
9. |
Die von uns verwendeten Materialien weisen bestimmte Eigenschaften auf, die keine Fehler darstellen.
Folgende Materialeigenschaften sind entschädigungslos hinzunehmen:
a) Soweit braune PVC-Dachware gewählt wird, kann diese sich stark aufheizen, was eine Verkürzung der
Lebensdauer zur Folge haben kann.
b) Jede Materiallieferung weicht herstellungsbedingt in der Farbe geringfügig von den Vor- u. Nachlieferungen ab.
Auch innerhalb des Zeltes kann es deshalb zu geringfügigen Farbabweichungen kommen, wenn Stoffe eines
Farbtones aus verschiedenen Lieferungen verarbeitet werden mussten.
c) Die Fensterfolie hat einen hohen Härtegrad, was eine höhere Transparenz zur Folge hat. Aus der Härte folgt
dass z.B. lagerungsbedingt sich Nahtspuren, Stoffabdrücke u. andere Abdrücke auf die Folie aufprägen u.
dauerhaft sichtbar bleiben. Die Gefahr der Entstehung dieser Abdrücke kann durch unverzügliche Abholung
der Ware nach Fertigstellung bei uns u. mit umsichtiger Lagerung verringert werden.
d) Die von uns verwendeten Materialien unterliegen nicht nur einem natürlichen Alterungsprozeß, sie können sich
auch durch Umwelteinflüsse (höhere Luftverschmutzung, Abgasausstoß) verändern, insbesondere können
Farbänderungen und Flecken auftreten. Solche Veränderungen werden insbesondere auch durch Einwirkung
von Gerbsäure hervorgerufen, wie sie z.B. von Laubbäumen abgesondert wird. Braune Flecken unterschiedlicher
Grösse auf der Dachunterseite, Grünalgenbildung auf Zeltwänden etc.
e) Durch die Beschaffenheit des Zeltstoffes (Schwergewebe) kann es bei der Verarbeitung zu leichter Falten-
bildung im Nahtbereich kommen. Dieses ist material-u. produktionsbedingt und nicht zu vermeiden. |
10. |
Die Firma Andreas Cordes - Pflimpfl-Zelte haftet nicht für Schäden, die durch Sturmeinwirkung oder mechanischer Beschädigung
jeglicher Art entstanden sind. |
11. |
Soweit die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweist, darf der Kunde nicht mehr als den 3-fachen Betrag
dessen zurückbehalten, was für die Mängelbeseitigung erforderlich ist. |
12. |
Von uns vorgenommene technische Änderungen, die keine Qualitätseinbuße mit sich bringen u. den Charakter
des Zeltes nicht verändern, sind hinzunehmen u. berühren den vereinbarten Kaufpreis nicht. |
13. |
Wir stellen Vorzelte nicht auf. Auf Wunsch geben wir die Adressen von Aufbauern weiter. Werden wir vom
Kunden angewiesen, die Ware an den Aufbauer auszuhändigen, wird der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware an den Aufbauer fällig. Dieser ist Erfüllungsgehilfe des Bestellers. |
14. |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Bei Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln ist die
unwirksame Klausel durch eine möglichst inhaltsähnliche wirksame Klausel zu ersetzen. |
15. |
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. |
16. |
Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Lüneburg. |
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Firma: Andreas Cordes - Pflimpfl-Zelte
Inhaber : Andreas Cordes
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